Unterschied GKV/PKV

Was genau sind die Unterschiede zwischen der GKV und PKV?

Grundsätzliche Unterschiede:

Beiträge:

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge nach Ihrem Einkommen, die privaten Versicherer nach Ihrem persönlichen Risiko. Privat Versicherte entscheiden selbst welche Leistungen in welchem Umfang mitversichert sein sollen, dadurch nehmen Sie Einfluss auf die Gestaltung des Beitrages. Ein weiterer Faktor, um einen niedrigen Beitrag zu erziehlen ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts. Aufgrund des Bürgerentlastungsgesetz kann man die Beiträge anders von der Steuer absetzen als noch im letzen Jahr. Dies wirkt sich für den Kunden wesentlich vorteilhafter aus.
Des Weiteren gehört zu jedem privaten Versicherungsschutz auch eine Beitragsentlastungskomponente. Diese sorgt für niedrige Beiträge im Alter und greift entweder im Alter von 63 oder 65. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im Alter nicht auf Leistungen verzichten müssen und bei richtiger Vorsorge sogar weniger zahlen als ein gesetzlich Versicherter.
Privatversicherte erhalten, je nach gewähltem Tarif, Beiträge zurück, wenn keine Rechnungen bei der Gesellschaft eingereicht werden. Die Rückvergütung beginnt schon ab einem leistungsfreien Jahr. Diese Beiträge können somit in die Altersentlastung investiert werden.

Kostenübernahme:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Gegensatz zur privaten Kassen nicht oder nur teilweise die Gebühren von beispielweise nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen oder Zahnersatz. Gerade im Bereich der Zahnversorgung gibt es nur noch einen Festzuschuss. Möchte Mann bzw. Frau jedoch einen höherwertigeren Zahnersatz muss diese selbst gezahlt werden. Im Bereich neuer Heilmethoden der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Auch die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal ist nur von gesetzlich Versicherten zu entrichten, Privatversicherte müssen dies nicht.

Leistungen:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtliche Verträge festgelegt. Dies hat zu Folge, dass alle Versicherten, bei gleichem Status, den gleichen Leistungsanspruch haben. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können individuell gestaltet werden. Entscheiden Sie selbst, ob Sie beispielsweise Chafarztbehandlung wünschen oder ab sofort beim Krankenhausaufenthalt in den Genuss eines 1-2 Bettzimmers kommen möchten.
Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Ihnen bei der privaten Krankenversicherung nicht durch eine Gesundheitsreform Leistungen gekürzt werden können. Sie haben einen Vertrag mit der Gesellschaft und können sich jederzeit auf diesen beziehen. Bei der gesetzlichen Versicherungen werden regelmäßig Leistungen gekürt oder gestrichen. Zudem hat man einen nicht zu verachtenden Selbstbehalt im Krankheitsfall. Allein im Krankenhaus zahlt man während der ersten Wochen jeweils 10,00 Euro pro Kalendertag dazu. Die Zuzahlungen bei den Arzneimitteln werden immer höher. Hierzu kommen auch noch die Zusatzbeiträge, die wohl in der nächsten Jahre regelmäßig erhöht werden müssen.
Aufgrund der vielen Möglichkeiten ist es wichtig einen festen Ansprechpartner zu haben, um immer auf den aktuellen Stand gehalten zu werden und rechtzeitig über Änderungen informiert zu sein.

Familienmitglieder:

Alle Familienangehörige von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei mitversichert, solange sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Bei der privaten Krankenversicherungen ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig. Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen und chronischen Beschwerden erhalten bei privaten Krankenversicherungen in der Regel günstigere Tarife als in den gesetzlichen Krankenkassen.